BOV

Unterstützung gefordert

Ein Artikel von Polona Globocnik | 23.08.2024 - 06:50
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Frostschutz-Beregnungsanlage © stock.adobe.com / Cachaco

Vorsorge ist natürlich die beste Versicherung, doch nicht jedem Betrieb steht die Möglichkeit einer Frostschutzberegnung zur Verfügung – leider auch dieses Jahr mit Folgen in Form beträchtlicher Ertragseinbußen. Da dies im österreichischen Obstbau eine substanzielle Herausforderung darstellt und um uns als Interessensvertretung auf die zunehmenden Diskussionen in diesem Bereich vorzubereiten, haben wir als BOV/ÖBOG im Juni eine Umfrage zu Frostschutzmöglichkeiten im Obstbau durchgeführt. Insgesamt erhielten wir 155 Rückmeldungen, davon 72 % aus der Steiermark und 17 % aus Niederösterreich.

Zeitgleich mit unserer Umfrage hat auch Statistik Austria detailliertere Daten aus der Obstbaustrukturerhebung 2023 veröffentlicht, die erstmals auch die Möglichkeit der Bewässerung erfasst hat. Laut Statistik Austria sind in Österreich beim Kernobst 31% der Flächen bewässerbar, beim Steinobst 24 % und bei den Beeren 16%. Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Bei den Hauptkulturen (Kernobst, Steinobst, Beeren) liegt der Bewässerungsanteil in Tirol bei 88 %, in Wien bei 77 %, im Burgenland bei 54 % und in Niederösterreich bei 47 %. Im Gegensatz dazu sind in Kärnten nur 16 %, in der Steiermark 26 % und in Oberösterreich 32 % der Flächen bewässerbar.

Nicht auf allen bewässerbaren Flächen wird auch Frostberegnung durchgeführt. Die Schätzungen von Experten zur Flächenabdeckung mit Frostberegnung für Kernobst in Österreich liegen zwischen 5 und 10%. Dies wurde auch durch die Umfrage bestätigt: 64% der Betriebe, die Kernobst anbauen, gaben an, keine Möglichkeit zur Frostberegnung zu haben. Eine umfassende Abdeckung (mehr als 60% der Anbauflächen) gibt es nur bei 16% der Rückmeldungen. Insgesamt sieben Betriebe haben die Möglichkeit zur Frostberegnung auf allen Kernobstflächen – vier davon in Tirol.

Herausforderungen bei der Umsetzung 

Die meisten Frostschutzprojekte wurden in den letzten zehn Jahren umgesetzt. Die Verfahren von Beantragung bis zur Genehmigung, dauerten meist zwischen sechs und 12 Monaten. Bei einem Viertel der Betriebe dauerte das Verfahren weniger als sechs Monate, bei 11% über zwei Jahre. Ein schnelles Verfahren in unter sechs Monaten ist in nahezu allen Bundesländern möglich, während die über zwei Jahre dauernden Verfahren alle aus der Steiermark stammen. Bei 30% der Betriebe scheiterten geplante Bewässerungsvorhaben, am häufigsten am Bau der Speicherbecken. Die häufigsten Gründe waren Finanzierung, Wasserverfügbarkeit, hohe Auflagen und Wassergenehmigung.

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