Nach den verheerenden Frostschäden des heurigen Frühjahres hat Österreich bei der EU-Kommission um Unterstützung aus dem Europäischen Krisenfonds angesucht und war – neben Polen und Tschechien – erfolgreich. Insgesamt wurden 10 Millionen Euro zugesagt, die an die landwirtschaftlichen Betriebe verteilt werden, die in diesem Jahr Frostschäden erlitten haben. Davon sind mindestens 8,5 Millionen Euro für den Obstbau vorgesehen. Die Mittel stammen zu 100 % aus Brüssel, ohne nationale Co-Finanzierung, dafür aber mit strengen Vorgaben, wie dieses Geld verteilt werden soll.
Die EU schreibt unter anderem vor, dass die Unterstützung direkt an die vom Frost betroffenen Betriebe fließen soll. Es gibt daher keine Möglichkeit, diese Mittel für Investitionen in Frostschutzmaßnahmen oder als Zuschuss zur Versicherungsprämie zu verwenden. Leider ist es auch nicht möglich, die Unterstützung gleichmäßig auf alle Betriebe zu verteilen. Für die Auszahlung wurde daher ein umfassendes Modell entwickelt, das hauptsächlich auf den Daten der Hagelversicherung und Temperaturdaten basiert und die betroffenen Gemeinden identifiziert, die für eine Entschädigung infrage kommen.
Die vergleichsweise hohe Versicherungsquote im Apfelanbau erweist sich dabei als hilfreich, doch die Erstellung einer geeigneten Gebietskulisse für andere Kulturen gestaltet sich als große Herausforderung. An dieser wird aktuell noch gearbeitet, und es gibt bislang keine Informationen darüber, wie die finale Version aussehen wird.
Verteilung
Da es wichtig ist, dass kein Betrieb mit beträchtlichen Frostschäden aus der Gebietskulisse herausfällt, wird es auch für jene Betriebe, die nach der Veröffentlichung der Gebietskulisse auf der Website der AMA (Mitte September) nicht darin aufscheinen, die Möglichkeit geben, sich nachträglich zu melden. Umgekehrt ist für Betriebe, die zwar in der Gebietskulisse liegen, aber keine Schäden hatten, eine Abmeldung von der Entschädigung vorgesehen. Die Betriebe werden darüber von den Landwirtschaftskammern informiert.