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Brüssel stellt die Weichen

Ein Artikel von Polona Globocnik und Manfred Kohlfürst | 09.06.2024 - 06:40
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© Bild von NoName_13 auf Pixabay

Fünf Jahre sind wieder vorbei und die Wahl zum EU-Parlament steht vor der Tür. Viele Menschen denken sich: „Brüssel ist so weit weg, meine Stimme wird eh nichts ändern, das betrifft mich nicht.“ Daher ist die Beteiligung bei der EU-Wahl in der Regel unterdurchschnittlich. Die Auswirkungen der Brüsseler Politik sind aber nicht für alle gleichermaßen spürbar. Ob und in welchem Ausmaß die EU für einen Regelungsbereich zuständig ist, bestimmen der Vertrag über die EU und der Vertrag über die Arbeitsweise der EU. Die EU hat nur Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen übertragen wurden, alle anderen Bereiche verbleiben bei den Mitgliedstaaten.

EU-Politik prägt Landwirtschaft 

In der Landwirtschaft sind wir stärker von den Entscheidungen in Brüssel betroffen als andere Sektoren. Die Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden von der EU definiert. Zudem fallen unter die EU-Kompetenzen unter anderem auch der Verbraucherschutz, die Handels- und die Umweltpolitik. Viele Gesetze, die die Landwirtschaft betreffen, werden daher auf EU-Ebene festgelegt. Die Tatsache, dass 31 % des gesamten EU-Haushalts für den Zeitraum 2021–2027 der Agrarpolitik zugewiesen sind, liegt also nicht daran, dass die EU die Landwirtschaft stark fördert, sondern dass die Kompetenzen im Bereich Landwirtschaft größtenteils auf die EUEbene übertragen wurden. Im Vergleich zu Bereichen wie Bildung oder Kultur sind die öffentlichen Ausgaben für die Landwirtschaft, wenn man die Ausgaben auf EU- und nationaler Ebene zusammenzählt, minimal.

Brüssel ist für die Landwirtschaft also sehr wichtig. Um die Bedeutung der EU-Wahl zu verstehen, muss man den Gesetzgebungsprozess in Brüssel im Blick behalten. Am Beginn des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens steht die Initiative der Europäischen Kommission, die dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt übermittelt. Nur die Europäische Kommission verfügt über dieses Initiativrecht. Das Parlament und die Mitgliedstaaten können selbst keine Gesetzesvorschläge einbringen, sie können jedoch die Vorschläge der Kommission überarbeiten oder im Extremfall, wie bei der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), sogar ablehnen.

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