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Renaturierungsgesetz

Ein Artikel von Polona Globocnik und Manfred Kohlfürst | 22.07.2024 - 06:44
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© Bild von Sabine auf Pixabay

Die vergangenen Tage waren politisch turbulent und vor allem das Ergebnis der Abstimmung über die Renaturierungsverordnung war für die heimische Produktion alles andere als zufriedenstellend. Die landwirtschaftliche Interessensvertretung setzt sich bereits seit der Veröffentlichung der Wiederherstellungsverordnung im Jahr 2022 intensiv für Verbesserungen an dem Gesetz ein – welches in der dezeit bestehenden Form abgelehnt wird.

Die intensiven Diskussionen mit der Politik führten zwar zu einer ablehnenden Haltung des Landwirtschafts- und Umweltausschusses im EU-Parlament, was jedoch letzlich nicht ausreichte um das Gesetz im Plenum zu verhindern. Die Landwirte befürchten vor allem zusätzliche bürokratische Hürden, Einschränkungen ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeiten und unklare Finanzierung. Demgegenüber steht die Meinung der Öffentlichkeit und Umwelt-NGOs, die das Gesetz als dringend notwendig erachten. Sie weisen darauf hin, dass 81 % der Habitate in einem schlechten Zustand sind und dass jeder in die Naturwiederherstellung investierte Euro einen Nutzen von 4 bis 38 Euro bringen würde (Quelle: Folgenabschätzung der EU-Kommission). Das Gesetz soll der Landwirtschaft helfen, klimaresistenter zu werden.

Was steht tatsächlich in Gesetz?

Worüber in den vergangenen Tagen intensiv in Politik und Medien diskutiert wurde, ist eigentlich kein „Renaturierungsgesetz“, sondern die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Diese Verordnung verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu entwickeln, um beispielsweise Flüsse, Wälder und Moore in einen verbesserten ökologischen Zustand zu versetzen.

Am Montag fand im Rat der Europäischen Union eine Abstimmung über diese Verordnung statt, bei der Österreich die entscheidende Stimme für die Mehrheit abgab. Das Gesetz setzt ambitionierte Ziele und hat einen ganzen „Katalog“ an möglichen Wiederherstellungsmaßnahmen. Bis 2030 sollen 20 % der Land- und Meeresflächen wiederhergestellt werden, bis 2050 alle „wiederherstellungsbedürftigen“ Ökosysteme. Wie genau diese Ziele erreicht werden sollen, bleibt unklar und dies wird erst in nationalen Plänen festgelegt.

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