Frostschäden

Antragstellung Soforthilfe in den Sektoren Obst und Wein 2024 ab sofort möglich

Ein Artikel von Redaktion | 12.09.2024 - 11:18

Die Beantragung der Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst (Frist: 03.10.2024) und Wein (Frist: 07.10.2024) 2024 ab sofort möglich. Bei der „Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Obst und Wein 2024“ handelt es sich um eine einmalige Beihilfe der Europäischen Union für von Frostschäden betroffene landwirtschaftliche Betriebe. Ziel ist dabei, die durch außerordentliche Frostereignisse erlittenen Folgeschäden und Aufwände in den Sektoren Obst und Wein abzumildern.
 
Die „Soforthilfe im Sektor Obst“ ist bei der Agrarmarkt Austria und die „Soforthilfe im Sektor Wein“ beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zu beantragen.

Es gelten folgende Fristen:
Antragstellung ab sofort
Fristende Sektor Obst: 3. Oktober 2024
Fristende Sektor Wein: 7. Oktober 2024
 
Alle Informationen zur Soforthilfe finden sich unter „Formulare & Merkblätter“ – „Soforthilfe für Erzeuger in den Sektoren Wein und Obst 2024“.
 
Fragen werden unter der AMA-Telefonhotline 050 3151 99 beantwortet.