Wie aus der nebenstehenden Abbildung zu entnehmen ist, zeigt die Entwicklung der Inverkehrbringung der Wirkstoffmengen von 2011 bis 2021 einen Gesamtanstieg ohne CO2 um 5,1% und mit CO2 (seit 2016 zugelassen) um 71,3 %. Die große Differenz aufgrund des CO2 ist auch beim aktuellen Verordnungsentwurf über die nachhaltige Verwendung von PSM (SUR) ein österreichspezifisches Problem für welches es weiterhin keine Lösung gibt. Die Reduktionsziele im VO-Entwurf in der vorgeschlagenen Form sind durch die Berücksichtigung des inerten Gases CO2 eine Herausforderung für Österreich. Die im Biolandbau zulässigen Wirkstoffe ohne CO2 zeigen ein Plus von 59,5 % und die chemisch-synthetischen Wirkstoffe ein Minus von 15,3 %. Der Anteil der im Biolandbau zulässigen Wirkstoffe ohne CO2 an der Gesamtwirkstoffmenge betrug 2021 41,3 %. Die hohen allgemeinen Wirkstoffverluste von 2013 bis 2022 – für 92 PSM-Wirkstoffe wurde die Genehmigung nicht mehr verlängert – verschärfen die Situation insbesondere bei den Spezialkulturen.
Notfallzulassungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat EU-weit Notfallzulassungen von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft für unzulässig erklärt. Umweltorganisationen haben diese Praxis beklagt. Gemäß dem Urteil des EuGH ist es unrechtmäßig, wenn EU-Mitgliedsstaaten Notfallzulassungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmittel- Wirkstoffen erteilen, die von der EU-Kommission explizit verboten wurden.