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Entschädigungen aus Brüssel

Ein Artikel von Polona Globocnik und Manfred Kohlfürst | 04.12.2024 - 09:41

Am 19. Dezember sollen die Gelder aus der Soforthilfemaßnahme für Frostschäden im Obstund Weinbau ausbezahlt werden. Derzeit wird mit Entschädigungen in der Höhe von 968 Euro pro Hektar Kernobst, 1.210 Euro pro Hektar Stein- und Beerenobst (Tafelware) sowie 290 Euro pro Hektar Beerenobst (Verarbeitung) gerechnet. Kleinere Anpassungen sind noch möglich, die Größenordnung dürfte aber so stimmen. Viele waren überrascht, dass heuer überhaupt eine Frostentschädigung ausbezahlt wird. Nach den schweren Frostschäden im Jahr 2016 hieß es ja, dass eine solche Unterstützung künftig nicht mehr zu erwarten wäre. Acht Jahre später gibt es nun dennoch wieder Mittel – warum eigentlich?

Ein wichtiger Unterschied: Die Frostentschädigung 2016 wurde aus nationalen Mitteln finanziert. Diese Art der Finanzierung ist mittlerweile ausgeschlossen, da nur nicht versicherbare Risiken entschädigt werden dürfen. Dieses Argument wird vor allem damit begründet, dass die Versicherungsprämien bereits zu 55 % durch Förderungen von Bund und Ländern unterstützt werden. Weil man die nationalen Mittel für eine Frostentschädigung nicht mehr verwenden kann, hat Österreich so wie einige andere Mitgliedsstaaten heuer bei der EU angeklopft. Die Europäische Kommission war angesichts der Vielzahl an Entschädigungsanträgen aufgrund diverser Katastrophenereignisse stark gefordert. Nach ersten Ansuchen von Österreich, Tschechien und Polen zur Frostentschädigung schlossen sich zahlreiche weitere Mitgliedstaaten mit ähnlichen Anfragen an. Die EU-Kommission prüft aktuell, wie mit solchen Anträgen künftig umgegangen werden soll. Der Fokus dürfte jedoch darauf liegen, nur noch Katastrophenereignisse zu entschädigen, die Schäden über eine einzelne Saison hinaus verursachen – wie beispielsweise Überschwemmungen. Für Frostschäden sollte es keine Entschädigungsmöglichkeit mehr geben.

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