Mit der Kundmachung vom 5. Juni 2023 wurde das Kontingent in der Saisonkontingent- verordnung 2023, BGBl. II Nr. 489/2022, aufgestockt. In der Landwirtschaft beträgt die Erhöhung 102 Kontingentplätze (von bis dato 3.060 auf 3.162 Plätze).Die Kontingente sind im Jahresdurchschnitt einzuhalten und dürfen zu den Saisonspitzen (Mai bis September) um bis zu 30 % überschritten werden.
Das neue Kontingent verteilt sich auf die Bundesländer nun wie folgt:
Burgenland: 55
Kärnten: 260
Niederösterreich: 575
Oberösterreich: 1.174
Salzburg: 52
Steiermark: 553
Tirol: 340
Vorarlberg: 77
Wien: 76
Gesamt: 3.162
Sonstige Rahmenbedingungen
Im Hinblick auf die sonstigen Rahmenbedingungen verweisen wir insbesondere auf die 2. Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Mit dem BGBl I 43/2023 wurde das Ausländerbeschäftigungsgesetz novelliert. Durch diese Novelle wurde der Zugang zur Rot-Weiß-Rot – Karte für Stammmitarbeiter erleichtert und die Beschäftigung von Ukrainer:innen ohne Beschäftigungsbewilligung ermöglicht.